StartArzt-Tarifverträge › TV-Ärzte Kündigungsfrist: was für angestellte Ärzte gilt

TV-Ärzte Kündigungsfrist: was für angestellte Ärzte gilt

Diese Seite erklärt, welche Kündigungsfristen für angestellte Ärztinnen und Ärzte gelten. Wichtig vorweg: die gesetzliche Grundlage ist eindeutig, die konkrete Frist in deinem Fall steht aber im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag und kann davon abweichen.

Die gesetzliche Grundlage: §622 BGB

Ohne abweichende Regelung gilt §622 BGB (Quelle: gesetze-im-internet.de).

Die Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§622 Abs. 1 BGB). Vier Wochen sind nicht dasselbe wie ein Monat, gemeint sind 28 Tage.

Für Kündigungen durch den Arbeitgeber verlängert sich die Frist mit längerer Betriebszugehörigkeit gestaffelt (§622 Abs. 2 BGB), jeweils zum Ende eines Kalendermonats:

Beschäftigt seit Frist
2 Jahren 1 Monat
5 Jahren 2 Monate
8 Jahren 3 Monate
10 Jahren 4 Monate
12 Jahren 5 Monate
15 Jahren 6 Monate
20 Jahren 7 Monate

Ein oft übersehener Punkt: Diese verlängerten Fristen aus §622 Abs. 2 BGB gelten dem Gesetz nach für die Kündigung durch den Arbeitgeber. Für deine eigene Kündigung als Arbeitnehmer bleibt es bei der Grundfrist von vier Wochen, solange Vertrag oder Tarif nichts anderes regeln. Für deine Kündigung darf ohnehin keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber (§622 Abs. 6 BGB).

Probezeit

Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für sechs Monate, gilt eine kürzere Frist von zwei Wochen (§622 Abs. 3 BGB). Danach gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen, vertraglichen oder tariflichen Fristen.

Warum der Tarifvertrag entscheidend ist

Hier kommt der wichtigste Vorbehalt: §622 Abs. 4 BGB erlaubt, dass Tarifverträge abweichende Kündigungsfristen festlegen, kürzere wie längere. Für angestellte Klinikärzte gelten in der Regel Tarifverträge (TV-Ärzte/VKA an kommunalen Häusern, TV-Ärzte/TdL an Unikliniken, dazu kirchliche AVR oder Haustarife). Diese können eigene Fristen vorsehen, etwa mit Monatsschluss oder Schluss eines Kalendervierteljahres statt zum 15. eines Monats.

Das heißt konkret: Die Zahlen aus §622 BGB oben sind die gesetzliche Auffanglösung. Ob für dich genau diese Fristen gelten oder eine tarifliche Sonderregelung, hängt davon ab, welcher Tarifvertrag auf dein Arbeitsverhältnis Anwendung findet. Die konkrete Frist steht in deinem Tarifvertrag und in deinem Arbeitsvertrag. Den Wortlaut der TV-Ärzte-Verträge veröffentlicht der Marburger Bund (Quelle: marburger-bund.de).

So findest du deine Frist

  1. Schau in deinen Arbeitsvertrag. Steht dort eine Kündigungsfrist oder ein Verweis auf einen Tarifvertrag?
  2. Wird ein Tarifvertrag genannt (TV-Ärzte/VKA, TV-Ärzte/TdL, AVR, Haustarif), gilt dessen Kündigungsregelung. Den Text bekommst du beim Marburger Bund oder über den Arbeitgeber.
  3. Steht nichts Abweichendes fest, greifen die gesetzlichen Fristen des §622 BGB.
  4. Im Zweifel vor der Kündigung kurz gegenlesen lassen, eine falsch berechnete Frist verschiebt das Ende des Arbeitsverhältnisses.
  5. Sonderfall befristeter Vertrag: Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann ordentlich nur gekündigt werden, wenn das im Arbeitsvertrag oder im anwendbaren Tarifvertrag ausdrücklich vorgesehen ist (§15 Abs. 4 TzBfG). Sonst endet es regulär mit Fristablauf.

FAQ

Gilt die §622-Staffel auch für meine eigene Kündigung?
Nein, nicht automatisch. Die Verlängerung nach Betriebszugehörigkeit betrifft gesetzlich die Arbeitgeberkündigung. Für deine eigene Kündigung bleibt es bei vier Wochen, wenn Vertrag oder Tarif nichts anderes sagen.

Kann der Tarifvertrag eine längere Frist vorsehen?
Ja. §622 Abs. 4 BGB lässt tarifliche Abweichungen zu, auch längere Fristen und Bindung an Quartalsenden. Was gilt, steht im jeweiligen Tarifvertrag.

Was gilt in der Probezeit?
Zwei Wochen, solange die Probezeit läuft (höchstens sechs Monate), sofern der Tarifvertrag nichts anderes regelt.

Muss ich schriftlich kündigen?
Ja. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses bedarf der Schriftform (§623 BGB), eine E-Mail oder WhatsApp genügt nicht.

Zählt der Tag der Kündigung noch mit?
Fristen berechnen sich nach dem Zugang der Kündigung beim Empfänger. Für eine Frist zum Monatsende muss die Kündigung so rechtzeitig zugehen, dass die volle Frist bis zum Beendigungstermin gewahrt ist.

Stand: Juli 2026.
Keine Rechtsberatung. Im Einzelfall Arbeitsvertrag und Tarifvertrag prüfen, Marburger Bund oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen.

← Alle Themen: Arzt-Tarifverträge