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TV-Ärzte 2015: Historische Einordnung, keine Zahlentabelle

Diese Seite ist eine historische Einordnung, keine verifizierte Entgelttabelle für 2015. Ich nenne hier bewusst keine Euro-Werte für den Jahrgang 2015, weil mir dafür keine gesicherte Quelle vorliegt. Wer eine rechtssichere 2015er-Tabelle braucht, findet unten die richtigen Anlaufstellen. Wer nur verstehen will, was der Begriff bedeutet und was sich seither geändert hat, ist hier richtig.

Warum Ärztinnen und Ärzte heute noch nach "TV-Ärzte 2015" suchen

Aus meiner Sicht gibt es vier plausible Gründe:

  1. Ein alter Arbeitsvertrag verweist auf eine bestimmte Fassung, etwa "es gilt der TV-Ärzte/VKA in der ab 2015 geltenden Fassung". Dann willst du wissen, was diese Fassung konkret geregelt hat.
  2. Berechnung von Renten- oder Betriebsrentenansprüchen, die auf historische Entgeltstufen zurückgreifen.
  3. Eine Nachforderung oder ein Rechtsstreit, der sich auf einen damaligen Vergütungszeitraum bezieht.
  4. Schlichte Neugier über die Gehaltsentwicklung seit damals.

Für jeden dieser Gründe ist die praktische Antwort unten dieselbe: die tatsächliche Tabelle gibt es, aber nicht auf dieser Seite.

Kurzer historischer Kontext (vorsichtig formuliert)

Krankenhausärzte in Deutschland haben seit Mitte der 2000er-Jahre einen eigenen Tarifvertrag, den TV-Ärzte, getrennt vom allgemeinen TVöD. Dem vorausgegangen waren Arbeitskämpfe des Marburger Bundes. Zu genauen Jahreszahlen, Streikdaten oder einer Detailchronologie äußere ich mich hier bewusst nicht, weil ich dafür keine gesicherten Belege heranziehe. Wichtig ist nur der Kern: Seit rund zwanzig Jahren gibt es eine eigene ärztliche Tarifstruktur, und diese Struktur hat sich über die Jahre mehrfach verändert. Das Jahr 2015 als solches spielt in meinen Quellen keine belegte Sonderrolle. Ich behaupte also nicht, dass 2015 ein besonderes tarifliches Ereignis war.

Was heute (2026) gilt, im Vergleich zur damaligen Struktur

Was ich sicher berichten kann, ist der aktuelle Stand. Der TV-Ärzte/VKA hat derzeit vier Entgeltgruppen, EG I bis EG IV. Die Spanne reicht von 5.722,05 Euro (EG I, Stufe 1) bis 11.922,95 Euro (EG IV, höchste Stufe) bei 40 Wochenstunden (Marburger Bund, gültig 01.06. bis 31.12.2026).

Auch Rahmenbedingungen ändern sich, nicht nur die Beträge. Beim TV-Ärzte/TdL wurde zum 01.01.2026 die Wochenarbeitszeit von 42 auf 40 Stunden gesenkt (Marburger Bund). Genau das ist der Grund, warum eine alte Tabelle nicht einfach mit einer neuen vergleichbar ist: Gruppen, Stufen und Arbeitszeit können sich zwischen den Jahrgängen unterscheiden. Die vollständige aktuelle Tabelle steht auf unserer Seite zur VKA-Tabelle.

Wo du die tatsächliche, verifizierte 2015er-Tabelle findest

Wenn du die echte historische Tabelle brauchst, wende dich an eine dieser Stellen:

  • Marburger Bund: Viele Landesverbände führen Archive der Entgelttabellen. Das ist die erste Anlaufstelle für historische Tarifstände.
  • Deine Personalabteilung: Sie hat deine historischen Abrechnungen und weiß, welche Fassung auf dich angewendet wurde.
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht: Sinnvoll, sobald es um eine konkrete Nachforderung oder eine Rentenberechnung geht.

Für die Gründe 2 und 3 (Rente, Rechtsstreit) würde ich immer die Personalabteilung und eine Rechtsberatung kombinieren, weil es dort auf die konkret angewendete Fassung ankommt, nicht auf eine allgemeine Tabelle aus dem Netz.

Verjährung und Ausschlussfristen

Ein praktischer Punkt, der viele Anliegen ohnehin erledigt: Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen unterliegen regelmäßig der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und du von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hast oder ohne grobe Fahrlässigkeit hättest erlangen müssen. Zusätzlich können tarifliche Ausschlussfristen gelten, die oft deutlich kürzer sind. Die genaue Ausschlussfrist im TV-Ärzte nenne ich hier bewusst nicht als feste Zahl, sondern verweise auf das Prinzip, prüfe sie im aktuellen Tarifvertrag. Für eine Forderung aus 2015 heißt das nach heutigem Stand: Sie ist mit hoher Wahrscheinlichkeit längst verjährt. Bevor du Aufwand investierst, kläre diese Frage zuerst, am besten mit dem aktuellen Tarifvertrag oder einer Rechtsberatung.

FAQ

Gibt es noch eine gültige TV-Ärzte-2015-Tabelle?
Als aktuell anwendbaren Tarif nein. Als historisches Dokument existiert die damalige Fassung, sie ist über die oben genannten Stellen zu bekommen.

Kann ich Nachzahlungen aus 2015 noch geltend machen?
Praktisch fast nie. Verjährung (§§ 195, 199 BGB) und tarifliche Ausschlussfristen sprechen dagegen. Lass es im Einzelfall prüfen, bevor du Zeit investierst.

Wo finde ich alte Entgelttabellen?
Marburger Bund (Archive der Landesverbände), deine Personalabteilung, im Streitfall ein Fachanwalt.

Was hat sich seit 2015 strukturell geändert?
Die Tarifstruktur wurde mehrfach angepasst, und auch Rahmenbedingungen wie die Wochenarbeitszeit haben sich bewegt (Beispiel TV-Ärzte/TdL: 42 auf 40 Stunden zum 01.01.2026, Marburger Bund). Deshalb sind alte und neue Tabellen nicht eins zu eins vergleichbar.

Warum nennt diese Seite keine 2015er-Zahlen?
Weil mir keine verifizierte Quelle dafür vorliegt und ich keine historischen Werte erfinde.

Stand: Juli 2026.
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Tarifstände ändern sich, im Zweifel Marburger Bund oder den aktuellen Tarifvertrag prüfen.

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