Niederlassung und Praxis: Der Weg in die eigene Praxis und der Status als niedergelassener Arzt
Diese Seite richtet sich an Fachärztinnen und Fachärzte, die über den Schritt in die eigene Praxis nachdenken oder bereits niedergelassen sind und Grundlagen nachlesen wollen. Sie behandelt zwei Dinge, die eng zusammengehören: den Status "niedergelassener Arzt", also was diese Tätigkeitsform von der Anstellung unterscheidet, und den Weg dorthin, also wie eine Niederlassung praktisch abläuft, was sie kostet und welche Alternativen es gibt. Ich schreibe das aus kollegialer Sicht, ohne die Entscheidung für dich zu treffen. Zulassungs- und Finanzierungsfragen im Einzelfall gehören zur zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung, zu einem Fachanwalt für Medizinrecht und zu einem Steuerberater, nicht auf eine Ratgeberseite.
Was "niedergelassener Arzt" genau bedeutet
Niedergelassener Arzt ist ein Status, kein Tätigkeitsinhalt. Gemeint ist eine Ärztin oder ein Arzt, die oder der selbstständig in eigener Praxis tätig ist, entweder in Einzelpraxis oder in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG, vormals Gemeinschaftspraxis). Das kann mit Kassenzulassung geschehen oder ohne, als reine Privatpraxis.
Der Gegensatz dazu ist das Angestelltenverhältnis: als Arzt in der Klinik oder als angestellte Ärztin in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) oder in einer fremden Praxis. Der entscheidende Unterschied liegt nicht in der ärztlichen Aufgabe, sondern in der Rolle. Als Niedergelassener bist du Unternehmerin oder Unternehmer. Du trägst das wirtschaftliche Risiko, führst Personal, verantwortest Investitionen und bestimmst die Ausrichtung der Praxis selbst. Als Angestellter hast du ein Gehalt, Kündigungsschutz und keine unmittelbare unternehmerische Haftung, dafür weniger Gestaltungsspielraum.
Der Weg zur Kassenzulassung
Wer als Vertragsarzt gesetzlich Versicherte behandeln und über die KV abrechnen will, braucht eine Kassenzulassung, also einen Vertragsarztsitz. Voraussetzung ist in der Regel die abgeschlossene Facharztweiterbildung (Ausnahmen und Details je nach Fachrichtung).
Über die Zulassung entscheidet der Zulassungsausschuss bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. Grundlage ist die vertragsärztliche Bedarfsplanung, die sich an der Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses orientiert. Die Bedarfsplanung unterscheidet offene und gesperrte Planungsbereiche.
In offenen Bereichen ist eine Neuzulassung grundsätzlich möglich. In gesperrten, also überversorgten Bereichen ist eine Neuzulassung meist nicht möglich. Dort führt der Weg in der Regel über ein Nachbesetzungsverfahren: Du übernimmst einen bestehenden Vertragsarztsitz von einer Kollegin oder einem Kollegen, die oder der ausscheidet. Das Grundprinzip ist die Fortführung eines vorhandenen Sitzes statt der Schaffung eines neuen. Welcher Status für deinen konkreten Planungsbereich gilt, sagt dir die zuständige KV.
Alternative Privatpraxis ohne Kassenzulassung
Neben der vertragsärztlichen Niederlassung steht die Privatpraxis. Hier behandelst du ausschließlich Selbstzahler und privat Versicherte. Der Vorteil: Es gibt keine Bedarfsplanungssperre, die Eröffnung hängt also nicht von offenen Planungsbereichen ab. Das wirtschaftliche Modell und das Patientenpotenzial unterscheiden sich allerdings stark je nach Fachrichtung und Region. Das lässt sich nicht pauschal bewerten und gehört in eine nüchterne Standortanalyse, bevor du dich festlegst.
Alternative MVZ-Anstellung statt klassischer Niederlassung
Nicht jede Fachärztin und nicht jeder Facharzt will das volle unternehmerische Risiko tragen. Eine zunehmend verbreitete Alternative ist die Anstellung, entweder im MVZ oder als angestellte Ärztin in einer fremden Praxis, statt der klassischen eigenen Niederlassung. Du arbeitest dann ambulant, ohne selbst Inhaber zu sein. Investition, Kredit und Personalverantwortung liegen bei jemand anderem.
Wer diese Option prüft, will meist auch wissen, was dabei am Ende auf dem Gehaltszettel steht. Eine Einordnung dazu findest du auf der Seite MVZ-Gehaltstabelle im medgehalt-Bestand.
Kosten und Finanzierung
Die Kosten hängen davon ab, ob du übernimmst oder neu gründest. Bei einer Praxisübernahme ist in der Regel ein Kaufpreis fällig, der den ideellen und den materiellen Praxiswert abdeckt, also den eingespielten Patientenstamm plus Ausstattung. Bei einer Neugründung fallen stattdessen Investitionen in Räume und Ausstattung an, während der Patientenstamm erst aufgebaut werden muss.
Finanziert wird eine Niederlassung meist über einen Bankkredit, teils ergänzt durch Förderprogramme, etwa der KfW. Konkrete Beträge nenne ich hier bewusst nicht, weil sie von Fachrichtung, Standort und Praxisgröße abhängen und sich nicht seriös verallgemeinern lassen. Die belastbare Kalkulation gehört in ein Gespräch mit deiner Bank und deinem Steuerberater, inklusive einer realistischen Umsatz- und Kostenplanung, bevor ein Kreditvertrag unterschrieben wird.
Unternehmerisches Risiko und unternehmerische Freiheit
Der Kern der Entscheidung liegt in diesem Gegensatz, und beide Seiten gehören ehrlich nebeneinander.
Auf der Risikoseite: Anders als im Angestelltenverhältnis trägst du als Praxisinhaberin oder Praxisinhaber das wirtschaftliche Risiko selbst. Umsatzschwankungen, Personalkosten und ein möglicher Investitionsausfall gehen zu deinen Lasten. Es gibt keinen Kündigungsschutz, der dich auffängt, und in der Regel keinen Kredit, der sich von selbst trägt.
Auf der Freiheitsseite: Du entscheidest über Praxisführung und Ausrichtung selbst, über Schwerpunkte, Team, Ausstattung und Arbeitsweise. Diese Gestaltungsfreiheit ist für viele der eigentliche Grund für die Niederlassung. Welche Seite schwerer wiegt, hängt von deiner Risikoneigung, deiner Lebensplanung und deiner Fachrichtung ab.
Rechtsformen kurz
Für die eigene Praxis kommen im Kern zwei Formen infrage. Die Einzelpraxis, bei der du allein Inhaber bist und allein entscheidest sowie haftest. Und die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) mit einer Partnerin oder mehreren Partnern, bei der Kosten, Risiko und Entscheidungen geteilt werden. Als Zwischenschritt kommt je nach Konstellation eine Teilzulassung oder ein Jobsharing infrage, hier gilt das Grundprinzip der geteilten oder reduzierten Zulassung. Welche Form zu dir passt, hängt von Kapitalbedarf, gewünschter Unabhängigkeit und Nachfolgeplanung ab und gehört mit Fachanwalt und Steuerberater durchgesprochen.
FAQ
Was ist ein niedergelassener Arzt?
Eine Ärztin oder ein Arzt, die oder der selbstständig in eigener Praxis tätig ist, in Einzelpraxis oder BAG, mit oder ohne Kassenzulassung. Der Begriff beschreibt den Status als selbstständiger Praxisinhaber, im Gegensatz zum angestellten Klinik- oder MVZ-Arzt.
Brauche ich für die eigene Praxis eine Kassenzulassung?
Nein, nicht zwingend. Für die Behandlung gesetzlich Versicherter über die KV brauchst du einen Vertragsarztsitz. Ohne Kassenzulassung ist eine Privatpraxis für Selbstzahler und privat Versicherte möglich.
Was ist ein Zulassungsausschuss?
Das Gremium bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung, das über die vertragsärztliche Zulassung entscheidet, auf Basis der Bedarfsplanung.
Kann ich in einem gesperrten Planungsbereich noch eine Praxis eröffnen?
Eine Neuzulassung ist dort meist nicht möglich. Der Weg führt in der Regel über ein Nachbesetzungsverfahren, also die Übernahme eines bestehenden Vertragsarztsitzes. Ob dein Bereich offen oder gesperrt ist, sagt dir die zuständige KV.
Ist eine MVZ-Anstellung eine Alternative zur klassischen Niederlassung?
Ja. Die Anstellung im MVZ oder in einer fremden Praxis ist eine zunehmend verbreitete Alternative, mit geringerem unternehmerischem Risiko und ohne eigene Investition. Eine Gehaltseinordnung findest du auf der Seite MVZ-Gehaltstabelle.
Wie finanziere ich eine Praxisübernahme?
In der Regel über einen Bankkredit, teils ergänzt durch Förderprogramme wie die der KfW. Die konkrete Kalkulation und Kredithöhe gehören in ein Gespräch mit Bank und Steuerberater.
Stand: Juli 2026.
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Zulassungs- und Bedarfsplanungsfragen im Einzelfall mit der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung, einem Fachanwalt für Medizinrecht oder einem Steuerberater klären.