Arzt Notdienst: Ärztlicher Bereitschaftsdienst richtig verstehen
Der ärztliche Notdienst, korrekt ärztlicher Bereitschaftsdienst, ist die ambulante Versorgung dringender, aber nicht lebensbedrohlicher Fälle außerhalb der regulären Sprechzeiten, also abends, nachts, am Wochenende und an Feiertagen. Organisiert wird er von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) im Rahmen ihres Sicherstellungsauftrags. Diese Seite richtet sich an niedergelassene und angestellte Ärztinnen und Ärzte, die wissen wollen, ob sie teilnehmen müssen, wie die Einteilung läuft und wie sich der Dienst vom Notarzt im Rettungsdienst abgrenzt.
Notdienst vs. Notarzt: der Unterschied, den alle verwechseln
Das ist die zentrale Abgrenzung, und sie wird ständig durcheinandergebracht.
Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist KV-organisiert. Er ist zuständig für Beschwerden, die nicht bis zur nächsten regulären Sprechstunde warten können, aber keine akute Lebensgefahr darstellen. Erreichbar ist er bundesweit unter der 116117 (Kassenärztliche Bundesvereinigung). Von dort wird an den zuständigen Bereitschaftsdienst der Region vermittelt.
Der Notarzt im Rettungsdienst ist etwas völlig anderes. Er kommt über die 112, bei akuter Lebensgefahr, und wird in der Regel über die Rettungsdienstträger beziehungsweise Kliniken gestellt und separat vergütet. Mit dem KV-Bereitschaftsdienst hat er organisatorisch und vergütungstechnisch nichts zu tun.
Kurzformel: 116117 ist der diensthabende Arzt für dringende Fälle, 112 ist der Rettungsdienst für den Notfall. Wer über den Bereitschaftsdienst spricht, meint fast nie den Rettungsdienst-Notarzt.
Wer zur Teilnahme verpflichtet ist
Niedergelassene Vertragsärzte sind im Rahmen ihrer Zulassung grundsätzlich zur Teilnahme am Bereitschaftsdienst verpflichtet. Das ist Bestandteil des Sicherstellungsauftrags, den die KV auf ihre Mitglieder umlegt.
Die konkreten Details regelt jede KV in ihrer eigenen Bereitschaftsdienstordnung, das ist ausdrücklich nicht bundeseinheitlich. Geltungsbereich, Dienstgruppen und die Frage, wer in welchem Umfang herangezogen wird, unterscheiden sich also je nach KV-Bezirk.
Auch angestellte Ärzte in Klinik oder MVZ können je nach KV-Satzung zum ambulanten Notdienst herangezogen werden. In anderen Bezirken liegt die Verpflichtung vorrangig bei den niedergelassenen Praxisinhabern. Das ist regional unterschiedlich geregelt, deshalb gilt: im Zweifel die eigene KV fragen, nicht von einem anderen Bezirk ausgehen.
Wie die Einteilung praktisch abläuft
Die Organisation läuft meist über ein Online-Portal beziehungsweise eine Dienstplan-Software der jeweiligen KV. Dort sehe ich die mir zugeteilten Dienste, kann mich für zusätzliche Dienste eintragen und Dienste mit Kolleginnen und Kollegen tauschen.
Der genaue Ablauf, wie weit im Voraus geplant wird, wie Tauschanfragen bestätigt werden und ob ich einen Vertreter selbst stellen muss, unterscheidet sich je KV-Bezirk. Das Grundprinzip ist überall gleich: Diensteinteilung und Diensttausch laufen digital über das KV-Portal. Wer neu zugelassen ist, sollte sich früh die Zugangsdaten und die konkreten Fristen der eigenen KV besorgen, weil ein nicht wahrgenommener Dienst nicht folgenlos bleibt.
Befreiung und Ausnahmen
Eine generelle Freistellung von der Teilnahme gibt es nicht, aber Ausnahmen sind vorgesehen. Auch hier gilt: Das regelt die Bereitschaftsdienstordnung der jeweiligen KV, nicht ein bundeseinheitlicher Maßstab.
Typische Gründe, für die KVen Befreiungen oder Erleichterungen vorsehen, sind etwa Alter, Krankheit oder Schwangerschaft. Konkrete Altersgrenzen, Fristen oder Nachweispflichten nenne ich hier bewusst nicht, weil sie sich je Bezirk unterscheiden und sich nicht verallgemeinern lassen. Wer eine Befreiung anstrebt, stellt einen Antrag bei der eigenen KV und richtet sich nach deren Vorgaben.
Vergütung
Die Vergütung des ambulanten Bereitschaftsdienstes erfolgt über die KV, in der Regel über Punktwerte und Pauschalen, die je Bezirk festgelegt sind. Belastbare bundeseinheitliche Beträge gibt es nicht, deshalb nenne ich hier keine Eurozahlen. Maßgeblich ist die Honorarregelung der zuständigen KV.
Wichtig zur Einordnung: Diese Seite behandelt den ambulanten KV-Notdienst niedergelassener beziehungsweise vertragsärztlich tätiger Ärzte. Die Vergütung des tariflich geregelten Bereitschaftsdienstes angestellter Klinikärzte ist etwas anderes und wird auf den Seiten Bereitschaftsdienst Vergütung und Rufbereitschaft behandelt. Wer im Krankenhaus angestellt ist und nach Tarif Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft leistet, findet dort die passenden Informationen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Bereitschaftsdienst und Notarzt?
Der ärztliche Bereitschaftsdienst (116117) ist KV-organisiert und versorgt dringende, aber nicht lebensbedrohliche Fälle außerhalb der Sprechzeiten. Der Notarzt (112) gehört zum Rettungsdienst und rückt bei akuter Lebensgefahr aus. Zwei getrennte Systeme mit getrennter Organisation und Vergütung.
Muss ich als niedergelassener Arzt am Notdienst teilnehmen?
Grundsätzlich ja, die Teilnahme gehört zur vertragsärztlichen Zulassung. Umfang und Ausnahmen regelt die Bereitschaftsdienstordnung Ihrer KV.
Wie melde ich mich für den Notdienst an oder ab?
Über das Dienstplan-Portal Ihrer KV. Dort tragen Sie sich für Dienste ein, tauschen sie oder beantragen eine Befreiung. Fristen und Ablauf sind je KV-Bezirk unterschiedlich.
Wer zahlt den Notdienst?
Der ambulante Bereitschaftsdienst wird über die KV vergütet, nach den Punktwerten und Pauschalen des jeweiligen Bezirks. Der Rettungsdienst-Notarzt wird separat über den Rettungsdienstträger abgerechnet.
Was ist die 116117?
Die bundesweit einheitliche Servicenummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (Kassenärztliche Bundesvereinigung). Sie vermittelt Patienten an den zuständigen Dienst der Region.
Stand: Juli 2026.
Keine Rechtsberatung. Notdienstordnungen unterscheiden sich je KV, im Zweifel die zuständige Kassenärztliche Vereinigung kontaktieren.