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Was ist ein Honorararzt? Modell, Ablauf und Risiken

Ein Honorararzt arbeitet nicht fest angestellt, sondern auf Honorarbasis für Kliniken oder Praxen, meist für einzelne Dienste, befristete Einsätze oder als Urlaubs- und Krankheitsvertretung. Diese Seite erklärt, wie das Modell funktioniert, für wen es passt und wo die rechtlichen Fallstricke liegen. Die konkreten Stundensätze nach Fach findest du auf unserer Seite "Was ist deine Stunde wert?".

Wie das Modell funktioniert

Du schließt keinen Arbeitsvertrag, sondern einen Dienst- oder Honorarvertrag für einen abgegrenzten Einsatz. Du rechnest deine Leistung selbst ab, in der Regel als Freiberufler. Der Auftraggeber zahlt ein vereinbartes Honorar, oft pro Stunde oder pro Dienst, ohne Lohnfortzahlung, Urlaubsanspruch oder Kündigungsschutz. Im Gegenzug bist du frei in der Annahme von Einsätzen und verdienst pro Stunde meist deutlich mehr als in Festanstellung.

Typische Einsatzfelder sind Anästhesie, Innere Medizin, Chirurgie und der ärztliche Notdienst. Anästhesie ist das häufigste Honorararzt-Fach, weil Dienste dort planbar abgegrenzt sind.

Selbstständig oder scheinselbstständig

Das ist der wichtigste Punkt. Ein Honorararzt ist nur dann echter Freiberufler, wenn er tatsächlich selbstständig tätig ist. Ist er wie ein Angestellter in den Klinikbetrieb eingebunden, weisungsgebunden und in feste Dienstpläne eingeplant, kann eine Scheinselbstständigkeit vorliegen (§7 SGB IV). 2019 hat das Bundessozialgericht entschieden: Honorarärzte im Krankenhaus gelten fast immer als normale Angestellte, weil sie fest im Klinikbetrieb mitlaufen (BSG, 04.06.2019, Az. B 12 R 11/18 R).

Die Folge einer Scheinselbstständigkeit trifft vor allem den Auftraggeber, der Sozialabgaben nachzahlen muss, betrifft aber auch dich. Wer regelmäßig als Honorararzt in Kliniken arbeitet, sollte den Status im Zweifel über ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung klären lassen. Das ist keine Steuer- oder Rechtsberatung, sondern der übliche Weg zur Absicherung.

Was du selbst tragen musst

Als Freiberufler gibt es keinen Arbeitgeberanteil. Du sorgst selbst für Krankenversicherung, Altersvorsorge und eine Berufshaftpflicht. Für die Zeit ohne Einsatz gibt es kein Gehalt. Das höhere Honorar pro Stunde muss diese Lücken mit abdecken, sonst ist der scheinbare Mehrverdienst schnell aufgezehrt. Wie sich Honorar und Festanstellung real vergleichen, steht auf der Seite "Honorararzt Gehalt".

Für wen sich das lohnt

Das Modell passt eher für erfahrene Fachärzte, die ihr Fach sicher beherrschen, flexibel bleiben wollen und mit dem unternehmerischen Teil (Abrechnung, Versicherung, Auftragsakquise) umgehen können. Für Ärzte in Weiterbildung ist es meist ungeeignet, weil die Weiterbildung eine durchgehende, befugte Anstellung braucht.

Einsätze findest du über Vermittler, Agenturen oder direkt bei Kliniken. Wie Vermittlung abläuft und was die Agenturen an Marge nehmen, erklären die Seiten "Personalvermittlung Honorararzt" und "Honorararzt Vermittler". Offene Einsätze zeigt der Filter auf "Honorararzt Stellenangebote".

FAQ

Ist ein Honorararzt dasselbe wie ein Vertretungsarzt?
Nein. Honorararzt beschreibt die Vergütungsform (Honorar statt Gehalt). Vertretungsarzt beschreibt die Aufgabe (jemanden vertreten). Ein Vertretungsarzt kann als Honorararzt oder befristet angestellt arbeiten. Mehr auf der Seite "Vertretungsarzt".

Brauche ich eine eigene Berufshaftpflicht?
Ja. Als selbstständiger Honorararzt bist du nicht automatisch über die Klinik mitversichert. Prüfe den Versicherungsschutz vertraglich und schließe eine eigene Berufshaftpflicht für deine Tätigkeit ab.

Kann ich als Honorararzt weiterbilden?
In der Regel nicht. Die Facharztweiterbildung setzt eine befugte, durchgehende Anstellung voraus. Honorareinsätze zählen dafür meist nicht.

Muss ich ein Gewerbe anmelden?
Ärztliche Tätigkeit gilt als freiberuflich, nicht als Gewerbe. Die genaue steuerliche Einordnung klärst du mit einem Steuerberater.

Stand: Juli 2026.
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei Statusfragen Deutsche Rentenversicherung, Steuerberater oder Fachanwalt hinzuziehen.

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