StartHonorararzt & Vertretung › Vertretungsarzt: Aufgabe, Modelle und Meldepflichten

Vertretungsarzt: Aufgabe, Modelle und Meldepflichten

Ein Vertretungsarzt springt ein, wenn eine Praxis oder Klinik einen Arzt vorübergehend ersetzen muss, wegen Urlaub, Krankheit, Elternzeit oder einer offenen Stelle. Der Begriff beschreibt die Aufgabe, nicht die Vergütungsform. Diese Seite erklärt, wie Vertretung läuft und was zu beachten ist.

Vertretung ist nicht gleich Honorararzt

Ein Vertretungsarzt kann als selbstständiger Honorararzt arbeiten oder befristet angestellt sein. Honorararzt beschreibt, wie du bezahlt wirst, Vertretungsarzt beschreibt, was du tust. In der Praxis überschneiden sich beide oft, weil viele Vertretungen auf Honorarbasis laufen. Die rechtlichen Folgen hängen aber am Modell, nicht am Wort. Mehr dazu auf der Seite "Was ist ein Honorararzt".

Praxisvertretung

Bei der Vertretung eines niedergelassenen Arztes gelten kassenarztrechtliche Besonderheiten. Die Vertretung eines Vertragsarztes über eine Woche hinaus ist der Kassenärztlichen Vereinigung mitzuteilen (§32 Ärzte-ZV), längere Vertretungen können eine Genehmigung erfordern. Die konkreten Vorgaben regelt zusätzlich die jeweilige KV, kläre das vor dem Einsatz mit der Praxis und der zuständigen KV.

Klinikvertretung

In der Klinik vertritt man meist im ärztlichen Dienst oder in Bereitschafts- und Notdiensten. Hier ist die Einbindung in den Betrieb oft eng, was die Frage der Scheinselbstständigkeit aufwirft, wenn die Vertretung als Honorararzt läuft. Kläre den Status, wenn du regelmäßig vertrittst.

Worauf du achten solltest

Klarer Vertrag mit Zeitraum, Aufgabe und Honorar. Geklärter Versicherungsschutz für Behandlungsfehler. Bei Praxisvertretung die KV-Meldung, bei häufiger Kliniktätigkeit die Statusfrage. Konkrete Vertretungseinsätze und ihre Sätze behandelt die Seite "Honorararztvertretung".

FAQ

Muss ich eine Praxisvertretung anmelden?
Eine Vertretung über eine Woche hinaus ist der KV mitzuteilen (§32 Ärzte-ZV), längere Vertretungen können genehmigungspflichtig sein. Frag vor dem Einsatz bei deiner KV nach.

Brauche ich eine eigene Haftpflicht?
Als selbstständiger Vertreter ja. Bei befristeter Anstellung kann die Klinik dich mitversichern, das musst du vorher klären.

Zählt Vertretung für die Weiterbildung?
Meist nicht. Weiterbildung braucht eine befugte, durchgehende Anstellung.

Stand: Juli 2026.
Keine Rechtsberatung. Kassenärztliche Vereinigung, Versorgungswerk oder Fachanwalt im Einzelfall hinzuziehen.

← Alle Themen: Honorararzt & Vertretung