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Leiharzt: Arbeitnehmerüberlassung und was sie vom Honorararzt trennt

Leiharzt und Honorararzt werden oft verwechselt, sind rechtlich aber verschiedene Modelle. Wer das nicht trennt, geht Risiken ein. Diese Seite erklärt die Arbeitnehmerüberlassung und die Abgrenzung.

Was ein Leiharzt ist

Ein Leiharzt ist bei einer Personaldienstleistungsagentur fest angestellt und wird von dieser an Kliniken ausgeliehen (Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG). Du hast also einen echten Arbeitsvertrag mit der Agentur, mit Gehalt, Lohnfortzahlung und Sozialversicherung, arbeitest aber im Betrieb der Klinik und unter deren Weisung. Die Agentur braucht dafür eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung.

Der Unterschied zum Honorararzt

Der Honorararzt ist selbstständig, rechnet sein Honorar selbst ab und trägt sein unternehmerisches Risiko. Der Leiharzt ist angestellt und sozialversichert, das Risiko liegt bei der Agentur. Das ist mehr als ein Wortunterschied: Beim Honorararzt droht bei zu enger Einbindung die Scheinselbstständigkeit, beim Leiharzt ist die Sozialversicherung von vornherein geregelt.

Warum das für dich zählt

Leiharzt kann der sauberere Weg sein, wenn du flexibel an verschiedenen Häusern arbeiten willst, ohne dich selbst um Abrechnung, Versicherung und Statusfragen zu kümmern. Die Kehrseite: Du bist weisungsgebunden, und dein Verdienst hängt vom Arbeitsvertrag mit der Agentur ab, nicht vom frei verhandelten Honorar. Für Leiharbeit gilt der Grundsatz der Gleichstellung einschließlich des Entgelts (§8 AÜG), von dem Tarifverträge der Zeitarbeit abweichen können. Die genaue Ausgestaltung steht in deinem Vertrag und im anwendbaren Tarifvertrag.

Worauf du achten solltest

Prüfe, ob die Agentur eine Überlassungserlaubnis hat. Kläre, ob du als Leiharzt (angestellt) oder als Honorararzt (selbstständig) vermittelt wirst, das steht manchmal unklar im Vertrag. Und lass dir zeigen, wie Gehalt, Fahrt- und Unterkunftskosten geregelt sind.

FAQ

Bin ich als Leiharzt sozialversichert?
Ja. Als Angestellter der Agentur bist du regulär sozialversichert, anders als beim selbstständigen Honorararzt.

Kann eine Klinik mich als Honorararzt einsetzen, obwohl es Arbeitnehmerüberlassung ist?
Genau das ist das Risiko. Wird ein Honorareinsatz faktisch wie Arbeitnehmerüberlassung oder abhängige Beschäftigung gelebt, kann das rechtlich umqualifiziert werden. Im Zweifel Status klären.

Wer haftet für Behandlungsfehler?
Das hängt vom Modell und Vertrag ab. Kläre den Versicherungsschutz vor dem ersten Einsatz, verlasse dich nicht auf mündliche Zusagen.

Stand: Juli 2026.
Keine Rechtsberatung. Vertrag und Überlassungserlaubnis prüfen, im Zweifel Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen.

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