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Bereitschaftsdienst-Rechner (TV-Ärzte/VKA)
Berechne die Vergütung eines einzelnen Bereitschaftsdienstes nach TV-Ärzte/VKA. Enthalten sind Grundvergütung, allgemeiner Zuschlag sowie Nacht- und Feiertagszuschlag.
Nur Bereitschaftsdienst. Rufbereitschaft und reguläre Nachtarbeit sind nicht enthalten.
Vollzeitregel. Der Rechner nutzt die Bewertungsschwellen für Vollzeit. Bei Teilzeit gelten abweichende Schwellen, die das Ergebnis verändern können.
Methodik
Die Grundvergütung ist Dienststunden mal Bewertung mal Stundensatz. Dazu kommt ein allgemeiner Zuschlag von 15 Prozent auf alle Dienststunden, ein Nachtzuschlag von 15 Prozent auf die reinen Nachtstunden und ein Feiertagszuschlag von 25 Prozent auf die bewerteten Feiertagsstunden.
Intern wird ungerundet gerechnet, angezeigt wird auf Cent gerundet. Stunden, die zugleich Nacht und Feiertag sind, zählen nur zum höheren Feiertagszuschlag. Quellen, Tarifstände und Rundung stehen in der Methodik.
- Bewertung: Stufe I 70 Prozent, Stufe II 85 Prozent, Stufe III 100 Prozent. Ab dem 5. Dienst je weiterem Dienst plus 10 Prozentpunkte.
- Bereitschaftsdienstentgelte je Stunde, gültig 01.06.2026 bis 31.12.2026. Quelle: Marburger Bund, Entgelttabellen VKA.
- Die Bewertungsschwellen gelten für Vollzeit. Bei Teilzeit weichen sie ab.
Fragen zum Bereitschaftsdienst
Was ist die Bewertung eines Bereitschaftsdienstes?
Die Bewertung wandelt die Anwesenheit in bezahlte Arbeitszeit um. Stufe I gilt zu 70 Prozent, Stufe II zu 85 Prozent, Stufe III zu 100 Prozent. Ab dem fünften Dienst im Kalendermonat steigt die Bewertung, für den fünften um 10 Prozentpunkte, für den sechsten um 20 Prozentpunkte und so weiter.
Wie werden Nacht und Feiertag zusammen behandelt?
Stunden, die zugleich Nacht und Feiertag sind, werden nicht doppelt bezuschlagt. Sie zählen zum höheren Feiertagszuschlag. Der Nachtzuschlag gilt nur für die reinen Nachtstunden ohne die Überschneidung.
Gilt der Rechner auch für Teilzeit?
Der Rechner nutzt die Vollzeitregel für die Bewertungsschwellen. Bei Teilzeit gelten abweichende Schwellen. Das kann das Ergebnis verändern und wird auf der Seite ausgewiesen.
Ist das Ergebnis der Auszahlungsbetrag?
Nein. Das Ergebnis ist ein Bruttobetrag für den einzelnen Dienst. Freizeitausgleich, lokale Dienstvereinbarung, Teilzeitschwellen, Steuer und die individuelle Abrechnung können die Auszahlung verändern.