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Rufbereitschaft Vergütung: Pauschale plus Einsatzzeit

Wie wird Rufbereitschaft eigentlich bezahlt? Aus zwei Bestandteilen: einer Pauschale fürs Bereithalten und einer Vergütung für den tatsächlichen Einsatz. Diese Seite zeigt, wie sich deine Abrechnung zusammensetzt, warum die Summe je nach Fach stark schwankt und was du selbst dokumentieren solltest. Sie richtet sich an Klinikärztinnen und Klinikärzte, die ihre Abrechnung nachrechnen oder eine Stelle vergleichen wollen. Was Rufbereitschaft rechtlich ist (Abgrenzung zum Bereitschaftsdienst, arbeitszeitrechtliche Einordnung), steht auf der Grundlagenseite "Rufbereitschaft". Hier geht es nur ums Geld.

Die zwei Bestandteile der Vergütung

Rufbereitschaft wird in zwei getrennten Töpfen vergütet, und das ist der Kern, den viele nicht auf dem Schirm haben.

Erstens die Pauschale für das reine Bereithalten. Die bekommst du dafür, dass du erreichbar bleibst und einsatzfähig sein musst, unabhängig davon, ob du überhaupt gerufen wirst. Auch eine Nacht ohne einen einzigen Anruf wird über diese Pauschale abgegolten.

Zweitens die Vergütung der tatsächlichen Arbeitsleistung, wenn du gerufen wirst. Nur diese Einsatzzeit (inklusive Anfahrt) zählt arbeitszeitrechtlich als Arbeitszeit und wird wie Mehrarbeit beziehungsweise Überstunden vergütet, in der Regel mit Zeitzuschlägen.

Wichtig zur Abgrenzung: Beim Bereitschaftsdienst zählt die komplette Zeit als Arbeitszeit, die Vergütung kann tariflich aber niedriger bewertet werden als die reguläre Arbeitszeit (Details auf der Seite "Bereitschaftsdienst Vergütung"). Bei der Rufbereitschaft ist nur der tatsächliche Einsatz Arbeitszeit, die reine Bereithaltezeit läuft über die separate Pauschale, nicht über deinen normalen Stundenlohn. Deshalb kannst du eine Rufbereitschaft nicht einfach mit deinem Stundensatz mal Stundenzahl hochrechnen.

Wie die Pauschale in der Praxis gestaffelt ist

Die Pauschale ist meist nach Wochentag, Wochenende und Nacht gestaffelt. Werktags fällt sie niedriger aus, für Samstag, Sonntag und Feiertage höher. Die genaue Höhe richtet sich nach dem gültigen Tarifvertrag und der jeweiligen Entgeltgruppe.

Im TV-Ärzte/VKA (kommunale Krankenhäuser) ist die Rufbereitschaft tariflich geregelt, mit einer Pauschale pro Rufbereitschaftsdienst. Der exakte Prozentsatz beziehungsweise Betrag ändert sich mit jeder Tarifrunde, deshalb nenne ich hier bewusst keine feste Zahl. Erfrage die aktuellen Sätze beim Personalrat oder beim Marburger Bund.

Wie Einsatzzeiten vergütet werden

Wirst du gerufen, beginnt die vergütete Arbeitszeit. Diese Zeit wird wie Überstunden bezahlt: dein Stundenlohn plus die Zuschläge für Nacht, Wochenende oder Feiertag. Die Anfahrt zählt üblicherweise mit zur Einsatzzeit.

Ob die Einsatzstunden ausgezahlt oder als Freizeit ausgeglichen werden, hängt von der Regelung in deinem Haus ab. Je nach Tarif- oder Dienstvereinbarung werden nicht ausgeglichene Stunden nach einem festgelegten Zeitraum ausgezahlt oder auf ein Arbeitszeitkonto gebucht. Kläre für dich früh, welches Modell in deinem Haus greift und welche Fristen dafür gelten.

Warum die Gesamtvergütung so stark schwankt

Die Pauschale ist planbar, der Einsatzteil nicht. Genau das macht die Gesamtvergütung schwer einschätzbar.

In Fächern mit häufigen tatsächlichen Einsätzen (Chirurgie, Geburtshilfe, Kardiologie mit Herzkatheter) kann die Einsatzvergütung in Summe deutlich schwerer wiegen als die reine Pauschale. In Fächern mit seltenen Einsätzen bleibt die Pauschale der Hauptteil. Zwei Ärzte mit identischer Pauschale können am Monatsende sehr unterschiedlich dastehen, je nachdem, wie oft das Telefon klingelt.

Das ist auch der Grund, warum viele die Frage "was bringt mir die Rufbereitschaft" erst nach mehreren Monaten beantworten können, wenn sie die tatsächliche Einsatzhäufigkeit für ihre Station kennen. Zur Einordnung, wie verbreitet Rufbereitschaft überhaupt ist: Aus 1.817 ausgewerteten Stellenanzeigen mit Dienstangabe nennen 407 Rufbereitschaft (medgehalt-Auswertung der Stellendaten, Stand 2026).

Was du selbst dokumentieren solltest

Verlass dich nicht allein auf die Zeiterfassung der Klinik, die erfasst Rufbereitschaftseinsätze nicht immer vollständig oder korrekt. Führe eine eigene Aufzeichnung:

  • Datum und Art des Rufbereitschaftsdienstes (werktags, Wochenende, Nacht)
  • Uhrzeit jedes Anrufs
  • Dauer jedes Einsatzes inklusive Anfahrt
  • ob Einsatzstunden ausgezahlt, ausgeglichen oder ins Zeitwertkonto gebucht wurden

Diese Aufzeichnung ist deine Grundlage, wenn du später nicht abgerechnete Zeiten nachfordern willst. Ohne eigene Daten stehst du bei einer Nachforderung mit leeren Händen da.

FAQ

Wie hoch ist die Rufbereitschaftspauschale?
Das legt der gültige Tarifvertrag und deine Entgeltgruppe fest, gestaffelt nach Wochentag und Wochenende. Feste Zahlen ändern sich mit jeder Tarifrunde, aktuelle Sätze bekommst du beim Personalrat oder Marburger Bund.

Wird die Anfahrt vergütet?
Üblicherweise zählt die Anfahrt zur Einsatzzeit und wird mitvergütet. Prüfe die konkrete Regelung in deinem Haus.

Was, wenn ich gar nicht gerufen werde?
Dann bekommst du die Pauschale trotzdem. Sie vergütet das Bereithalten, nicht den Einsatz.

Zählt Rufbereitschaft zum Urlaubsanspruch oder zur Rente?
Nur die tatsächliche Einsatzzeit ist Arbeitszeit. Wie Pauschale und Einsatzvergütung sozialversicherungs- und rentenrechtlich behandelt werden, hängt von der konkreten tariflichen und lohnsteuerlichen Einordnung ab, das im Zweifel mit Personalrat oder Steuerberatung klären.

Kann ich die Vergütung nachträglich einfordern, wenn Zeiten nicht erfasst wurden?
Ja, wenn du die Zeiten belegen kannst. Deshalb die eigene Dokumentation. Beachte tarifliche Ausschlussfristen, nach denen Ansprüche verfallen, deshalb zügig geltend machen.

Lohnt sich die Rufbereitschaft finanziell?
Das hängt fast vollständig von der Einsatzhäufigkeit deines Fachs ab. Rechne Pauschale und durchschnittliche Einsatzvergütung über mehrere Monate zusammen, bevor du urteilst.

Stand: Juli 2026.
Keine Rechtsberatung. Im Einzelfall Personalrat, Marburger Bund oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen.

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