Bereitschaftsdienst: Wie er vergütet wird
Bereitschaftsdienst heißt: Du hältst dich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort auf, in der Regel in der Klinik, und bist jederzeit abrufbar, auch wenn du dich zwischen den Einsätzen ausruhst. Das unterscheidet ihn von der Rufbereitschaft, bei der du dich zuhause aufhalten darfst und die anders vergütet wird (Details dazu auf der Seite "rufbereitschaft-verguetung"). Diese Seite klärt, warum Bereitschaftsdienst voll als Arbeitszeit zählt, wie die Vergütung darüber läuft und was zusätzlich zur Grundvergütung dazukommt. Bereitschaftsdienst ist die häufigste in Stellenanzeigen genannte Dienstform: 671 von 1.817 ausgewerteten Anzeigen mit Dienstangabe nennen ihn (medgehalt-Auswertung der Stellendaten, Stand 2026).
Warum Bereitschaftsdienst voll als Arbeitszeit zählt
Seit den Urteilen des EuGH in den Verfahren SIMAP (2000) und Jaeger (2003) gilt Bereitschaftsdienst vollständig als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, unabhängig davon, wie viel du im Dienst tatsächlich arbeitest. Auch die Zeit, in der du dich ausruhst oder schläfst, ist rechtlich Arbeitszeit, solange du dich in der Klinik bereithalten musst. Umgesetzt wurde das in Deutschland durch die ArbZG-Novelle 2004 (EuGH SIMAP/Jaeger). Praktisch heißt das: Eine 24-Stunden-Präsenz in der Klinik ist arbeitszeitrechtlich 24 Stunden, auch wenn ein Teil davon ruhige Phasen sind.
Wie die Vergütung über Bereitschaftsdienststufen funktioniert
Voll als Arbeitszeit heißt nicht 1:1 wie Regelarbeitszeit bezahlt. Im TV-Ärzte/VKA wird Bereitschaftsdienst nach Bereitschaftsdienststufen vergütet. Diese Stufen richten sich nach der durchschnittlichen tatsächlichen Arbeitsleistung während des Dienstes, also nach dem Erfahrungswert, wie stark du in dieser Dienstart in Anspruch genommen wirst (TV-Ärzte/VKA). Je höher die durchschnittliche Belastung, desto höher die Stufe und damit der Faktor, mit dem deine Stunden im Bereitschaftsdienst auf das Stundenentgelt umgerechnet werden.
Die konkreten Faktoren und die Zahl der Stufen ändern sich mit den Tarifrunden. Verlass dich deshalb nicht auf feste Prozentsätze aus dem Internet, sondern hol dir die aktuelle Tabelle beim Personalrat oder beim Marburger Bund. Wichtig für die Erwartung: Weil die Stunden je nach tariflicher Bewertung mit einem Faktor unter der Regelarbeitszeit angerechnet werden können, kann sich ein Dienst je nach Tarifvertrag und Dienstplanmodell unterschiedlich auf dem Arbeitszeitkonto niederschlagen. Ob dabei rechnerisch Minusstunden entstehen können, hängt vom konkreten Arbeitszeitkonten- und Ausgleichsmodell ab.
Was zusätzlich dazukommt
Zur Grundvergütung nach Bereitschaftsdienststufe kommen bei tatsächlicher Arbeitsleistung im Dienst in der Regel weitere Zeitzuschläge dazu, zum Beispiel für Nachtarbeit sowie für Sonn- und Feiertagsarbeit (TV-Ärzte/VKA). Wenn du also nachts oder am Feiertag zum Einsatz gerufen wirst, kommt zur Vergütung über die Stufe noch der Zuschlag oben drauf. Der genaue Umfang hängt vom jeweiligen Tarifvertrag ab.
Wirkung auf die Ruhezeit
Weil Bereitschaftsdienst voll als Arbeitszeit zählt, wirkt er direkt auf die gesetzliche Ruhezeit nach §5 ArbZG, für Krankenhäuser gelten Sonderregeln. Die Details dazu stehen auf der Seite "rufbereitschaft-ruhezeit".
FAQ
Wird Bereitschaftsdienst wie normale Arbeitszeit bezahlt?
Nein. Er zählt voll als Arbeitszeit (EuGH SIMAP/Jaeger), wird aber nach Bereitschaftsdienststufen mit einem eigenen Faktor vergütet, nicht 1:1 wie Regelarbeitszeit (TV-Ärzte/VKA).
Was sind Bereitschaftsdienststufen?
Stufen, die die durchschnittliche tatsächliche Inanspruchnahme im Dienst abbilden. Höhere Belastung, höhere Stufe, höherer Vergütungsfaktor (TV-Ärzte/VKA).
Zählt Schlafzeit im Dienst als Arbeitszeit?
Ja. Ruhe- und Schlafphasen im Bereitschaftsdienst sind arbeitszeitrechtlich Arbeitszeit, solange du dich bereithalten musst (EuGH SIMAP/Jaeger).
Kommt bei nächtlichen Einsätzen noch etwas dazu?
Ja. Für tatsächliche Arbeit im Dienst fallen in der Regel Zeitzuschläge an, etwa Nacht- und Sonn-/Feiertagszuschläge (TV-Ärzte/VKA).
Wie unterscheidet sich das von Rufbereitschaft?
Bei Rufbereitschaft hältst du dich zuhause auf und die Vergütung folgt einer anderen Logik. Siehe "rufbereitschaft-verguetung".
Stand: Juli 2026.
Keine Rechtsberatung. Im Einzelfall Personalrat, Marburger Bund oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen.